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07.06.2020 11:35
Kategorie: Neuigkeiten Neuigkeiten

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Von: Daniel Probst

Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung BW in der ab 02. Juni 2020 gültigen Fassung ist neben den Außen-Sportanlagen nun auch der Betrieb von Indoor-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wieder gestattet.


Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung BW in der ab 02. Juni 2020 gültigen Fassung ist neben den Außen-Sportanlagen nun auch der Betrieb von Indoor-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wieder gestattet.

Für den Schieß- und Schützensport betrifft dies:

1.      Offene Schießstände ohne Umschließungen. Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.

2.      Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.

3.      Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 Meter Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus. (-> Unsere KK-Anlage)

4.      Geschlossene Schießstände (RSA). Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. In Schussrichtung müssen die baulichen Umschließungen durchschusssicher ausgeführt sein. Solche Anlagen unterliegen nicht dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Nummer 10.18 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). (-> Unsere LG-Anlage)

Geschlossene Schießstände, sogenannte Raumschießanlagen (RSA) dürfen betrieben werden, wenn eine raumlufttechnische Anlage die Gase und Dämpfe abführt. Dabei muss die belastete Luft von den Personen weggeführt werden. Raumschießanlagen sind deshalb offenen Schießanlagen gleichzustellen, wenn eine ordnungsgemäß installierte und gewartete raumlufttechnische Anlage betrieben wird. 

Das heißt, dass sowohl die KK-Anlage als auch die Luftgewehr-Anlage der Schützengilde Stetten im Remstal, unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Infektionsschutz, wieder genutzt werden können. Die anderen Räume (z.B. Schulungsraum) bleiben noch geschlossen.

Die Maßnahmen, unter denen das Training bei uns stattfindet, sind im Anhang aufgeführt.